
Zugang zu unseren Dienstgebäuden
Das Dienstgebäude in Cham ist für Rollstuhlfahrer und Personen mit Gehbehinderung über den Hinter-/Nebeneingang zugänglich. Das Dienstgebäude in Waldmünchen (Bereich Forsten) verfügt über keinen barrierefreien Zugang. Bei Bedarf kann ausgewichen werden.
Meldungen
Tierkrankheiten
Überregionales
Düngeverordnung
AVDüV ist unwirksam – rote und gelbe Gebiete sind ab sofort aufgehoben
© LfL
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.10.2025 festgestellt, dass die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) unwirksam ist. Die Düngeverordnung (DüV) bleibt jedoch bestehen! Für alle Flächen gelten jetzt die "üblichen" Regelungen der Düngeverordnung. Die zusätzlichen Auflagen und Erleichterungen in den roten und gelben Gebieten sind aufgehoben.
Schweinehaltende Betriebe
Rechtliche Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Sauenhalter, die vor dem 9. Februar 2021 ihre Stallungen in Betrieb genommen haben, müssen ab 9. Februar 2029 die Vorgaben der TierSchNutztV aus dem Jahr 2021 im Deckzentrum erfüllen. Sind für die Einhaltung dieser Frist bauliche Änderungen im Deckzentrum notwendig, die einer Baugenehmigung bedürfen, gilt eine Frist bis 9. Februar 2026.










